1. ALLGEMEINES
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten ausschließlich für alle zwischen den Zauberkünstlern Elyas & Claire (nachfolgend Künstler) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend Auftraggeber) geschlossenen Verträge. Der Auftraggeber erkennt damit auch diese AGB an. Individuelle Abreden zwischen dem Auftraggeber und den Künstlern haben Vorrang vor diesen AGB, bedürfen jedoch der Text- oder Schriftform, um wirksam zu sein.

2. VERGÜTUNG
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung ohne Abzüge zu zahlen. Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Veranstaltungstag und nach Erhalt der Rechnung. Die Frist von 14 Tagen beginnt mit dem Datum des Versands der Rechnung. Die Zahlung hat ohne jegliche Abzüge zu erfolgen.

3. ÖRTLICHES
Der Auftraggeber stellt den Künstlern nach deren Wunsch einen geeigneten Parkplatz am Auftrittsort zum Ein- und Ausladen zur Verfügung. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, bietet der Veranstalter Elyas & Claire für ihre Bühnen-Zaubershow mindestens eine Fläche von 3×4 Metern Platz, um ihre Requisiten nach eigenem Ermessen auszubreiten. Zuschauer haben die Möglichkeit, ihre Stühle in Richtung der Künstler zu drehen, um die Show entspannt zu genießen. Zusätzlich wird den Künstlern ein geeigneter Platz oder Raum zur Verfügung gestellt, in dem sich die Künstler umziehen können.

4. WERBUNG & REFERENZNENNUNG
Der Auftraggeber ist berechtigt, Werbung für die Veranstaltung zu betreiben, unter Verwendung von Bildern und Texten von www.elyas-claire.de mit Hinweis auf den Namen der Künstler. Die Künstler dürfen den Auftraggeber inklusive seines Logos als Referenz in ihren Werbematerialien benennen, es sei denn, dies wird zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich ausgeschlossen. Die Künstler können Flyer und Visitenkarten am Auftrittsort zu Werbezwecken verteilen und sind berechtigt, Roll-Up’s (Werbebanner) aufzustellen.

5. VERTRAGSAUFLÖSUNG & VERSCHIEBUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER
Der Auftraggeber kann eine gebuchte Veranstaltung gegen Zahlung einer Entschädigungspauschale stornieren. Bis 90 Tage vor dem Veranstaltungstermin beträgt die Entschädigung 50 % der vereinbarten Gage. Zwischen 90 und 30 Tagen sind 75 % des Rechnungsbetrags fällig. Bei einer Vertragsauflösung weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Gage fällig. Eine Terminverschiebung ist nur aus Kulanz der Künstler möglich.

6. VERTRAGSAUFLÖSUNG DURCH DIE KÜNSTLER
Eine Vertragsauflösung vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin ist möglich. Verhinderungsgründe wie Todesfall in der Familie, Krankheit (mit Arztzeugnis) oder andere, unvorhergesehene Ursachen (mit offiziellem Attest) oder höhere Gewalt haben keinen Schadenersatzanspruch des Auftraggebers zur Folge. Die Künstler sind verpflichtet, einen gleichwertigen Ersatz bereitzustellen. Im Falle, dass nur Claire aufgrund eines Krankheitsfalles nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann, behält sich Elyas das Recht vor, alleine aufzutreten, um die Vereinbarungen des Vertrages zu erfüllen.

7. PROGRAMM & VERZÖGERUNG
Die Künstler haben grundsätzlich freie Hand bei der Zusammenstellung des Programms. Änderungen sind nach Absprache möglich. Die Künstler sind pünktlich am Ereignisort, und die Zaubershow beginnt planmäßig. Eine Verzögerung der Show aufgrund unvorhergesehener Umstände oder Catering hat keinen negativen Einfluss auf die Qualität der Unterhaltung oder dem Veranstalter. Bei längeren Auftritten von mehr als fünf Stunden darf Elyas und/oder Claire nach eigenem Ermessen eine Pause von 15 Minuten einlegen. 

8. HAFTUNGSAUSSCHLUSS BEI TECHNISCHEN PROBLEMEN
Die Künstler übernehmen keine Haftung für technische Probleme, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wie beispielsweise Ton- oder Lichtausfälle. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle technischen Einrichtungen am Veranstaltungsort ordnungsgemäß funktionieren.

9. SALVATORISCHE KLAUSEL
Beide Parteien erklären sich mit den getroffenen Vereinbarungen dieser AGB einverstanden. Sollte eine Klausel des geschlossenen Vertrages ungültig sein, berührt dies nicht die Gültigkeit des gesamten Vertrages.

Stand 23.01.2025